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   SG Dresden, 11.07.2005 - S 19 RA 526/03   

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https://dejure.org/2005,26654
SG Dresden, 11.07.2005 - S 19 RA 526/03 (https://dejure.org/2005,26654)
SG Dresden, Entscheidung vom 11.07.2005 - S 19 RA 526/03 (https://dejure.org/2005,26654)
SG Dresden, Entscheidung vom 11. Juli 2005 - S 19 RA 526/03 (https://dejure.org/2005,26654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit der Sachlage am 30.06.1990 bei der Prüfung des Bestehens einer Versorgungsanwartschaft bei Inkrafttreten des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG); Geltung des Systems der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 40/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus SG Dresden, 11.07.2005 - S 19 RA 526/03
    Die sachlichen Voraussetzungen im Bereich der gleichgestellten Einrichtungen sind daher nach Auffassung der Kammer dann erfüllt, wenn die Beschäftigung entsprechend der Qualifikation den jeweiligen Zweck der Einrichtung förderte (vgl. BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 4 RA 40/04 R -).

    Zu den als Forschungsinstitute gleichgestellten Betrieben gehören vor allem volkseigene (Kombinats-)Betriebe, die nicht Produktionsbetriebe waren, aber deren Aufgabe die Forschung und Entwicklung war (BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 4 RA 40/04 R -).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus SG Dresden, 11.07.2005 - S 19 RA 526/03
    Dies ist nur dann der Fall, wenn er am 30. Juni 1990 eine Beschäftigung ausübte, auf Grund derer ihm zwingend eine Versorgungszusage zu erteilen gewesen wäre, die dann - aus bundesrechtlicher Sicht rückschauend - keine rechtsbegründende, sondern nur noch rechtsfeststellende Bedeutung gehabt hätte (BSG, Urteile vom 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R und B 4 RA 41/01 R -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können nur VEBs, die organisatorisch dem industriellen Produktionssektor der DDR-Planwirtschaft zugeordnet waren und deren Hauptzweck auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung oder Produktion von Sachgütern ausgerichtet war, als volkseigene Produktionsbetriebe im Sinne des § 1 Absatz 1 der 2. DB bezeichnet werden (BSG, Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 -).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus SG Dresden, 11.07.2005 - S 19 RA 526/03
    Dies ist nur dann der Fall, wenn er am 30. Juni 1990 eine Beschäftigung ausübte, auf Grund derer ihm zwingend eine Versorgungszusage zu erteilen gewesen wäre, die dann - aus bundesrechtlicher Sicht rückschauend - keine rechtsbegründende, sondern nur noch rechtsfeststellende Bedeutung gehabt hätte (BSG, Urteile vom 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R und B 4 RA 41/01 R -).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus SG Dresden, 11.07.2005 - S 19 RA 526/03
    Deshalb ist bei der Prüfung, ob bei Inkrafttreten des AAÜG eine Versorgungsanwartschaft auf Grund der in der DDR geltenden Versorgungsregelungen bestand, grundsätzlich auf die am 30.06.1990 herrschende Sachlage abzustellen, während es rechtlich auf das zum 01.08.1991 geltende Bundesrecht ankommt (BSG, Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R -).
  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 31/03 R

    Zugehörigkeitszeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz -

    Auszug aus SG Dresden, 11.07.2005 - S 19 RA 526/03
    Nach Auffassung des BSG sollen in das Versorgungssystem grundsätzlich nur solche Personen einbezogen werden, die für die Entwicklung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit und der Technik zuständig waren, also diejenigen, die mit ihrer "technischen" Qualifikation aktiv den Produktionsprozess, sei es in der Forschung oder bei der Produktion förderten (BSG, Urteil vom 31.03.2004 - B 4 RA 31/03 R -).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 36/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus SG Dresden, 11.07.2005 - S 19 RA 526/03
    Z.B. hat ein als Pförtner eingesetzter Diplomingenieur durch die Arbeit als Pförtner keine Zugehörigkeitszeit zurückgelegt (BSG, Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 36/01 R -).
  • SG Dresden, 17.08.2005 - S 8 RA 974/03

    Anspruch auf Feststellung bestimmter Zeiten als Zeit der Zugehörigkeit zur

    Auszug aus SG Dresden, 11.07.2005 - S 19 RA 526/03
    Eine Beschränkung der gleichgestellten Forschungsinstitute auf solche mit Produktionsbezug ergibt sich weder aus dem Wortlaut der 2. DB noch aus der Rechtsprechung des BSG (so aber wohl SG Dresden, Urteil vom 17.08.2005 - S 8 RA 974/03 -).
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